Deutsche Gesellschaft für Phlebologie

Newsletter 03-2009

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Newsletter der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass senden wir Ihnen einige Informationen zu berufspolitischen phlebologischen Themen:

Fortbildungszertifikat – die Zeit drängt

Am 30.6.2009 endet die Übergangsfrist für den Erwerb und die Vorlage des Fortbildungszertifikats bei ihrer KV. Wie verschiedene Meldungen aus diversen Kv’en zeigen, wird diese Angelegenheit wohl auch durch die Aufsichtsbehörde sehr streng und konsequent gesehen. Wer sein Fortbildungszertifikat (250 Punkte aus den letzten 5 Jahren) oder auch Übergangsregelungen aus freiwilligen Fortbildungszertifikaten verschiedener Landesärztekammern (nicht rechtzeitig beantragt und bestätigt bekommt von seiner Landesärztekammer) muss zwingend schon ab Juli mit deutlichen Honorareinbußen rechnen. Die KV’en sind angehalten, im 1. Quartal mindestens 10% des Honorars zu kürzen, in nachfolgenden Zeiten bis zu 25%. Wenn nicht schon geschehen, sollten Sie daher baldmöglichst Ihr Zertifikat bei der Landesärztekammer beantragen. Versuchen Sie dies gegebenenfalls online im Internet über die entsprechenden Programme der Landesärztekammer, was deutlich schneller geht. Es ist dann Ihre Aufgabe eine Kopie dieses Fortbildungszertifikats bei der Qualitätssicherungsstelle Ihrer jeweiligen KV vorzulegen.

Praxismanagement - Qualitätssicherung

Das gemeinsame Qualitätssicherungsprogramm der DGP und des Berufsverbandes haben wir schon mehrfach vorgestellt.
Auch hier muss darauf hingewiesen werden, dass die Übergangsfrist zum Jahresende abläuft. Bis zum 31.12.2009 ist es ausreichend, wenn man nachweisen kann, dass man mit einer Qualitätssicherung begonnen hat.
Ab 01.01.2010 kann und muss die KBV jederzeit in Stichprobenmenge von 3% die Durchführung und Erfüllung der Qualitätssicherung in den Praxen kontrollieren. Dabei muss mindestens der Qualitätsstandart nach G-BA (gemeinsamer Bundesausschuss) erfüllt sein.
Ist dieser nicht erfüllt, kann und wird dies zu erheblichen und empfindlichen Honorareinbußen führen.
Wir erlauben uns daher jetzt regelmäßig in Abständen im Sinne eines Countdown auf diese Situation hinzuweisen, damit Sie ab 01.01.2010 keine Probleme bekommen.
Die Umsetzung dieser Qualitätssicherungsmaßnahmen mit dem von DGP und BVP eingeführten Programm Phlebo QM hat sich in meiner Praxis als hocheffizient und sehr schnell durchführbar erwiesen. Um überprüfen zu lassen, ob die durchgeführten Maßnahmen wirklich korrekt und ausreichend sind, wurden unsere Qualitätssicherungsmaßnahmen Ende März von einem externen Prüfer nach G-BA, ISO und TÜV Schweiz Norm überprüft. Alle Überprüfungen wurden ohne Einschränkung bestanden. Aus diesen Erfahrungen heraus werden wir schnellstmöglich alle notwendigen Zuarbeiten, die uns noch Zeit kosteten, in die Hinweise in Phlebo QM einarbeiten, so dass die entsprechenden Texte und auch praktischen Tipps vorliegen werden. Zahlreiche Mitglieder haben schon von der Möglichkeit eines Probe-Downloads von der Homepage der DGP (www.phlebology.de/Qualitaetsmanagement.html) Gebrauch gemacht. Dort finden Sie alle entsprechenden Anweisungen.
Nach meinen eigenen Erfahrungen kann ich Ihnen nur Mut machen, sich in dieses Abenteuer Qualitätsmanagement zu stürzen. Es führt, auch wenn wir schon immer versucht haben strukturiert zu arbeiten, doch zu einem neuen Überblick und ist mit dem Programm Phlebo QM interaktiv und entsprechender Hilfestellung sehr rasch abzuarbeiten.

Der Zeitaufwand betrug für unsere QM-Beauftragte etwa 50 zusätzliche Arbeitsstunden, zwei weitere Arzthelferinnen waren jeweils mit 15-20 Arbeitssunden beschäftigt, ich selbst habe ebenfalls nur 20 Arbeitsstunden aufwenden müssen.
Der Aufwand ist, wenn man es mit Erfahrungsberichten anderer Programme vergleicht, extrem niedrig. Nach Meinung des TÜVs weniger als ein Drittel des sonst minimal üblichen Zeitaufwandes!
Mit den durch uns erfolgenden Hilfestellungen sollte es für Sie darüber hinaus noch wesentlich schneller möglich sein.

Medizinisches Gütesiegel der DGP und des BVP

Zusammen mit der Einführung des Programms Phlebo QM haben beide Gesellschaften beschlossen, auch eine fortlaufende medizinische Zertifizierung anzubieten.
Wir wollen damit die alten Qualitäten des Kollegiums für Qualitätssicherung wieder aufleben lassen und den Patienten mit einem „offiziellen“ Zertifikat zeigen, dass sie in ihrer Praxis nach gesicherten Qualitätsstandards behandelt werden.
Wer also möchte, kann im Rahmen des Phlebo QM auch einen medizinischen Qualitätssicherungsnachweis führen, den wir in Zukunft dann weiter ausbauen wollen.
Wer das medizinische Qualitätsmanagement besteht, erhält ein Zertifikat von DGP und BVP als „Venenkompetenz Zentrum“.
Dazu muss man in der ersten Phase nachweisen, dass apparative Mindestvoraussetzungen wie LRR, VVP und Duplexsonographie vorgehalten werden und angewandt werden und dass man sich nach den Qualitätsrichtlinien der Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Krampfaderleidens“ der DGP verhält. Darüberhinaus müssen bestimmte Qualitätskriterien auch bei der Duplexsonographie erfüllt werden, die der in Kürze erscheinenden Leitlinie zur Duplexsonographie der DGP entsprechen sowie den ebenfalls bekannten UIP Empfehlungen zur Duplexsonographie. (Die Texte hierzu finden Sie dann im Programm Phlebo QM bzw. im UIP Manual 2008).
Der Nachweis der Voraussetzungen zur Qualitätssicherung „Venenkompetenz Zentrum“ wird entsprechend den Vorschriften des gemeinsamen Bundesausschusses in etwa 3% durch Stichproben erhoben, alle übrigen Qualitätskontrollen erfolgen auf elektronischem Wege mit dem Programm Phlebo QM jeweils jährlich.
Grundvoraussetzung ist, dass die allgemeinen Qualitätssicherungsmaßnahmen zumindest nach GBA erfüllt werden (Nachweis auch ohne externe Zertifizierung durch unser Phlebo QM Programm) und dann dazu der Nachweis der Erfüllung der medizinischen Voraussetzungen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. E. Rabe                                                                             Dr. H. Gerlach

Präsident: Vizepräsident: Generalsekretär: Schatzmeister:
E. RABE M. MARSHALL L. SCHIMMELPFENNIG G. GERLACH
Kongresspräsident: Vorstandsmitglieder:
E. RABE
G. GALLENKEMPER H.J. HERMANNS M. JÜNGER
Dr. SCHADECK
T. NOPPENEY D. STENGER V. WIENERT

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Inhaltlich Verantwortlicher:
Herr Prof. Dr. Rabe, Klinik und Poliklinik für Dermatologie, Sigmund Freud Str. 25, 53105 Bonn

Weitere Informationen: http://www.phlebology.de