Erwerb der Zusatzbezeichnung Phlebologie

Die Phlebologie ist keine eigenständige Facharztrichtung, sondern kann als Zusatzbezeichnung im Zuge einer Weiterbildung nach der Facharztausbildung erworben werden. Diese Möglichkeit steht sowohl Allgemeinmedizinern, Dermatologen, Chirurgen als auch Fachärzten der Inneren Medizin offen.

Vorraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung ist in der Regel eine mindestens 2-jährige klinische Tätigkeit. Die speziellen phlebologischen Inhalte werden im Rahmen einer 1,5-jährigen Weiterbildung vermittelt. Das geschieht an einer dazu ermächtigten Weiterbildungsstätte. Von dieser Zeit können sechs Monate während der hauptberuflichen Facharztweiterbildung in Allgemeinmedizin, Gefäßchirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Innere Medizin und Angiologie abgeleistet werden.

Liste der Weiterbildungsstätten

Fortbildungszertifikat Phlebologie

Neben diesem offiziellen Weiterbildungsweg zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Phlebologie gibt es zahlreiche Ärztinnen und Ärzte, die eine wichtige schwerpunktmäßige phlebologische Tätigkeit in Klinik oder Praxis ausüben, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben den „Phlebologen“ zu erwerben. Sie haben ihr Wissen und ihre Erfahrungen meist durch Fortbildungsaktivitäten und Hospitationen erworben. Darunter sind viele Vertreter anderer Fachgruppen wie Gefäßchirurgen, Angiologen und Dermatologen, in denen phlebologische Weiterbildungsinhalte etabliert sind, die aber die zusätzliche Weiterbildung Phlebologie aus verschiedenen Gründen nicht abgeschlossen haben.

Speziell für diese Kolleginnen und Kollegen hat die DGP das Fortbildungszertifikat Phlebologie (DGP) etabliert, das eine adäquate Qualifikation in der Phlebologie dokumentiert und darüber hinaus auch eine kontinuierliche Fortbildung in diesem Bereich.

Mehr Informationen zu unserem Fortbildungszertifikat finden Sie hier.

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