Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus der Arbeitsgruppe Thrombose der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie können wir berichten, dass in den Zentren, die die Diagnostik für venöse Thromboembolien durchführen, das Gefühl aufkommt, dass die Häufung und der zeitliche Zusammenhang von Thrombosen zur Impfung sehr auffällig sind. Es wird daher eine multizentrische Datenerfassung von Patienten mit gesicherten Thrombosen nach Impfung aufgelegt werden, um diese Beobachtung zu erhärten oder als unkorrekt abzumildern. In unserer Wahrnehmung treten diese thrombembolischen Ereignisse circa zwischen 14 und 28 Tagen nach der Impfung gegen COV SARS 2 - und zwar nach jeder Sorte von Impfung - auf.
Dr. Sebastian Werth (Univ. Dresden) und Dr. Erika Mendoza (Venenpraxis Wunstorf) haben ein Studienprotokoll erstellt, nach dem zwischen dem 1.6. und 15.7. die Thrombose- und Krankheitsdaten der Patienten mit einer Thrombose-Diagnose nach Impfung erfasst werden und mit dem Gesamtkollektiv der Thrombosen im selben Zeitraum in den Zentren und im selben Zeitraum des Vorjahres verglichen werden sollen (nur die Anzahl, keine Details). Natürlich dient die Studie nicht zum sauberen Nachweis der Thrombosehäufigkeit nach Impfung, aber es soll der erste Schritt zur Quantifizierung sein. Die Erhebung soll nur über 6 Wochen durchgeführt und dann schnell publiziert werden. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Zentren teilnehmen könnten. Die Anmeldungsbögen für die Studie sowie die Unterlagen, um die Teilnahme bei Ihrer lokalen Ethik-Kommission zu melden (sich ein positives Votum dazu geben zu lassen) senden wir Ihnen auf Anfrage kurzfristig zu. Bitte wenden Sie sich dafür an folgende Mailadresse: erika.mendoza@t-online.de
Wir danken für Ihr Interesse und würden uns freuen, wenn möglichst viele Praxen teilnehmen - und Sie ggf. auch kurzfristig bekannte Zentren, die nicht Mitglieder der DGP sind, involvieren würden. Die Studie wird nicht finanziert, Ihre Teilnahme ist ehrenamtlich. Die Kosten bei der Ethik-Kommission sind in der Regel bei Bestätigungen eines Votums gering oder können bei nicht finanzierten Studien auch komplett erlassen werden (bitte fragen Sie dies bei Ihrer Ethik-Kommission an).
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. Markus Stücker Dr. med. Erika Mendoza Dr. med. Sebastian Werth