Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus aktuellem Anlass noch eine Information zur Wundbehandlung mit der Vakuumversiegelungstherapie, die nun auch in der ambulanten Versorgung zur Kassenleistung wird. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag 19.12.2019 in Berlin. Grundlage der Beschlüsse war die Bewertung der VVS im Vergleich zu einer Standardwundbehandlung. Im Ergebnis sieht der G-BA den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der VVS als gegeben, wenn unter einer Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist. Bei Patienten, die aufgrund wund- oder patientenspezifischer Risikofaktoren unter einer Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist, hat hier der Arzt eine zusätzliche Therapieoption im ambulanten Bereich. Den Text der Pressemitteilung des G-BA finden Sie hier.
Weiter möchte ich auf die Festlegungen der KV zur Liposuktion beim Lipödem hinweisen: https://www.kbv.de/html/1150_43619.php.
Nun wünsche ich Ihnen noch einmal gesegente Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Ihr
Prof. Dr. med. Markus Stücker
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