G-BA-Entscheidung vom 17. Juli 2025: Liposuktion beim Lipödem in allen Stadien als GKV-Leistung
Der G-BA beschloss in der Sitzung am 17.7.2025 die Liposuktion beim Lipödem an Armen und Beinen in allen Stadien ohne zeitliche Begrenzung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen.
Diesem Beschluss ging eine Anhörung Ende Juni voraus, zu der verschiedene mit der Diagnose und Therapie des Lipödems befasste Fachgesellschaften sowie die Patientenvertretungen eingeladen waren. Die DGPL wurde vertreten durch Herrn Prof. Dr. Manuel Cornely, Düsseldorf und Frau Dr. Gabriele Faerber, Hamburg. In der Anhörung wurde der Entwurf des G-BA in wesentlichen Punkten modifiziert.
Grundlage dieser Entscheidung zur operativen Behandlung bei Lipödem sind die vorläufigen Ergebnisse der LIPLEG-Studie, die mit hinreichender Evidenz belegen, dass die Liposuktion bei Lipödem signifikant zur Reduktion von Schmerzen und Bewegungseinschränkungen beiträgt. Darüber hinaus folgt der Beschluss weitgehend den Empfehlungen der unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie (DGPL) 2024 erarbeiteten S2k Leitlinie Lipödem. Die DGPL begrüßt die Entscheidung, dass die Liposuktion bei Lipödem nun als Kassenleistung stadienunabhängig durchgeführt werden kann.
Wesentliche Eckpunkte des Beschlusses:
- Die Liposuktion bei Lipödem an Beinen und Armen wird in allen Stadien zur Linderung der Schmerzen und Beseitigung eventuell vorhandener Bewegungseinschränkungen Kassenleistung.
- Die Diagnose und Prüfung der Indikationsvoraussetzungen zur Liposuktion der Erkrankung setzt das Vier-Augen Prinzip als Trennung von Diagnose und operativer Leistung voraus.
- Die Diagnosestellung kann ausschließlich durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie, für Physikalische und Rehabilitative Medizin, für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder durch Fachärztinnen oder Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie erfolgen.
- Die Diagnose erfordert eine klinische Untersuchung mit Anamnese, Inspektion und Palpation.
- Falls nach der klinischen Untersuchung mit zweifelsfreier Diagnose die operative Behandlung angestrebt wird, muss ein konservativer Therapieversuch über 6 Monate unternommen werden.
- Bei unzureichender Beeinflussung der Schmerzhaftigkeit durch diese konservative Therapie kann die Durchführung der Liposuktion nach Über- oder Einweisung seitens der erstbehandelnden Ärzte durch Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, andere Fachärztinnen und Fachärzte des Gebiets Chirurgie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten erfolgen.
- Gewichtsstabilität über 6 Monate ist eine conditio sine qua non für die Indikationsstellung zur Operation.
- Das Lipödem soll eindeutig von der Adipositas abgegrenzt werden. Hierzu dienen BMI und Waist-to-Height-Ratio (WHtR). Bei einem BMI zwischen 32 und 35 kg / m2 ist die altersadaptierte WHtR maßgeblich für die Indikationsstellung, da bei einer normalen WHtR davon auszugehen ist, dass der erhöhte BMI durch die disproportionierte Fettablagerung an Armen und Beinen verursacht ist.
Der G-BA betont, das die Beschlussfassung zur operativen Therapie keinerlei Einfluss auf die bestehenden Regelungen der konservativen Therapie habe. Er geht davon aus, dass der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen die neuen EBM-Ziffern bis zum 1. Januar 2026 vorlegt.
Versorgung von Lipödempatientinnen mit Kompressionsbestrumpfung
Die kürzlich veröffentlichte Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses zur Produktgruppe 17 „Hilfsmittel bei Kompression“ hat aufgrund der Formulierung „Lipödem mit Ödem“ zur Indikation der Kompression beim Lipödem zu Verunsicherung bei Ärzten und Patientinnen geführt.
Allerdings gibt es zu solcherlei Verunsicherung und daraus resultierendem verändertem Verordnungsverhalten keinen Anlass. Die Formulierung im Hilfsmittelverzeichnis ist in der Fortschreibung unverändert.
Auch der G-BA betonte im Rahmen der Beschlussfassung zur operativen Behandlung des Lipödems vom 17.7.2025, dass dieser Beschluss keinerlei Einfluss auf die bestehenden Regelungen der konservativen Therapie beim Lipödem habe: Eine über 6 Monate durchgeführte konservative Therapie ist zudem eine der Voraussetzungen für die Indikation zur Liposuktion.
Gemäß der S2k Leitlinie Lipödem gilt die Kompressionstherapie als Standardbehandlung und soll beim Lipödem als Therapie zur Reduktion von Beschwerden an den betroffenen Extremitäten, unabhängig vom morphologischen Stadium, eingesetzt werden (Empfehlungen 4.1 und 4.3). In Empfehlung 4.7 wird ausgeführt, dass das Lipödem zwar grundsätzlich mit rund- oder flachgestrickten MKS behandelt werden kann, bei großen Umfangsänderungen an einer Extremität bzw. konisch geformten Extremitäten sowie bei vertieften Gewebefalten jedoch eine flachgestrickte Qualität verordnet werden soll, da bei diesen anatomischen Verhältnissen rundgestricktes Material ungeeignet ist.
Auch die apparative intermittierende Kompression soll gemäß den Leitlinien zur IPK und zum Lipödem beim Lipödem mit dem Ziel, die Beschwerden zu lindern eingesetzt werden.
Auf Anfrage der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses führt der GKV-Spitzenverband in seiner Antwort aus, dass es keinen Ausschluss der ärztlichen Verordnung von medizinischen Kompressionsstrümpfen gibt.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass konservative Therapie, wie die medizinische Kompressionstherapie, beim Lipödem unabhängig vom Erkrankungs-Stadium weiterhin auf Rezept zu Lasten der GKV verordnet werden kann.
Jahrestagung 2025
Die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lympholgie findet vom 24.-27.9.2025 im SalzburgCongress im Herzen von Salzburg gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Phlebologie statt. Die Veranstaltung steht unter dem Thema "Wissen verbindet".
Kongresspräsidenten sind PD Dr. Dominic Mühlberger und PD Dr. Benedikt Weber.
In memoriam Professor Varady
Prof. Zoltan Varady (*28.3.1937 - †20.9.2024) ist im Alter von 87 Jahren in Frankfurt nach kurzer Krankheit verstorben.
Er war seit mehr als 30 Jahren Mitglied der DGPL und hat die Phlebologie durch seine Aktivitäten maßgeblich geprägt. Vielen DGPL-Mitgliedern ist Prof. Varady bekannt. Er nahm jährlich an unseren Tagungen teil. Seit 2018 stiftete den Varady Vortragspreis.
Sein Medizinstudium begann er 1955 in Budapest und promovierte 1961 zum Doktor der Medizin mit der Auszeichnung „summa cum laude“. Bereits 1964 hielt er erste Vorträge zur Miniphlebektomie. Am 1.4.1966 trat er seine erste phlebologische Stelle als Gefäßchirurg an der Universitätsklinik in Frankfurt an. Der Stadt Frankfurt blieb er sein Leben lang treu. 1972 eröffnete er seine eigene Praxis, 1976 dann seine „Frankfurter Spezialklinik für Beinleiden“, in der er bis zu seinem Ausscheiden arbeitete. 1986 nahm er einen Lehrauftrag an der National-Universität Mexiko an und wurde hier zum Professor ernannt.
Seine Tätigkeit war geprägt durch den unermüdlichen Einsatz für die Phlebologie, Angiologie und Lymphologie. Jedem Phlebologen ist die Miniphlebektomie nach Varady ein Begriff.
Prof. Zoltan Varady hat an zahlreichen Artikeln und Forschungsaktivitäten mitgearbeitet. 1987 fand erstmals der „Internationale Workshop für Phlebologie“ unter seiner Organisation statt. Bereits zum 40. Mal fand diese Veranstaltung in diesem Jahr in Borovets / Bulgarien statt.
1993 gründetet er das Internationale Forum für Minichirurgie der Varizen gegründet, das heute über 1500 Mitglieder zählt.
Vielen DGPL-Mitgliedern ist Prof. Varady bekannt. Er nahm jährlich an unseren Jahrestagungen teil. Seit 2018 stiftete den mit 1000 € dotierten Varady Vortragspreis, der den besten Vortrag aus dem Bereich der Minichirurgie oder Mikrochirurgie prämiert.
Herr Prof. Dr. Zoltan Varady hinterlässt eine große Lücke und man denkt mit Wehmut sowohl beruflich als auch privat und in Dankbarkeit an die schönen gemeinsamen Stunden zurück. Sein plötzlicher Tod läßt uns traurig zurück.
Die Familie hat eine Kondolenzseite eingerichtet - https://trauer-gedenkseite.de/prof-dr-med-zoltan-varady/
Jahrestagung 2024
Die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lympholgie findet vom 2.-5.10.2024 im Konzerthaus in Freiburg statt. Die Veranstaltung steht unter dem Thema "Wissenschaft trifft Praxis".
Kongresspräsidenten sind Dr. Karsten Hartmann, Dr. Martin Kiderlen und Dr. Lisa Schuler aus dem Venenzentrum Freiburg.